Im Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit Ihr Anliegen zu schildern und können herausfinden, ob Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können. Gemeinsam besprechen wir welches Behandlungsangebot für Sie passend wäre.
Wie der gesamte therapeutische Prozess unterliegt das Erstgespräch der strengen Verschwiegenheitspflicht. Das Gespräch dauert 50 Minuten und ist kostenpflichtig. Im Falle der Aufnahme einer Therapie werden zudem formale Rahmenbedingungen besprochen, insbesondere Frequenz, Kosten bzw. Zahlungsmodalitäten und Absageregelung.